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Sicherheitsventile

Sicherheitsventil
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Sicherheitsblock
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Sicherheitsventil

Oft werden die Sicherheits­ventile bei der Betrachtung der prüf­pflichtigen Geräte und Anlagen vernachlässigt. Die Sicherheits­ventile werden bei der Herstellung eingestellt, von einer „Zentralen Überwachungs­stelle“ (ZÜS), z. B. dem TÜV, geprüft und verplombt.

Die Ventile dienen zur Sicher­stellung des zulässigen Höchst­druckes in einer Anlage. Wurde bei der Ermittlung der Überwachungs­pflichtigkeit eine Pflicht zur wieder­kehrenden Prüfung der Anlage ermittelt, so fallen auch diese Ventile in diese Prüfpflicht. Die Überprüfung der Ventile ist hierbei vergleichs­weise einfach. Bei der Erstellung der Gefährdungs­beurteilung (GBU) sollten diese jedoch in keinem Fall außer Acht gelassen werden.

Ob die Prüfung hierbei durch eine zur Prüfung befähigte und vom Arbeitgeber bestellte Person oder durch eine ZÜS durchgeführt werden muss, ergibt sich aus der Kategorisierung der Druckgeräte­richtlinie.

Lesen Sie mehr auf unserer Seite „Prüffristen und Kategorien von Druckgeräten und Anlagen“.


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