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Neues „ID-E-Prüfverfahren“ des TÜV-Thüringen

Volumenprüfverfahren

Der TÜV Thüringen hat auf EMAT-Basis eine neue Technologie für ein schnelles und kosten­günstiges Prüf­verfahren entwickelt.

Wir unterstützen Sie als Vertrags­partner des TÜV Thüringen bei der Vorbereitung und Durch­führung der Prüfungen. Von uns bekommen Sie das gesamte Paket aus einer Hand. Die Prüfungen nimmt ausschließlich der TÜV Thüringen vor.

Gegenüberstellung zum bisherigen Verfahren

Klassische Prüfung

Stillstände

Vorbereitung zur
Prüfung
Demontage der
Prüfobjekte
Verringerung der
Prüfobjekte
Prüfung visuell
und Festigkeit
Verbringung der
Prüfobjekte
Montage der
Prüfobjekte
Prüfung
§ 14 BetrSichV
Weiterbetrieb

Schallemissionsprüfung

reduzierte Stillstände

Vorbereitung zur Prüfung
Alternative SEP, die Technologie erzwingt
Stillstände (Prüfdruckaufbringungen)
Prüfung
§ 14 BetrSichV
Weiterbetrieb

ID-E alternativ

keine Stillstände

ID-E erfordert keine Vorbereitung
des Prüfobjektes
Weiterbetrieb

Vorteile von ID-E

Anwendungsbereiche

Mit ID-E können alle gängigen Formate von hydro­pneumatischen Druckgefäßen („Blasenspeicher“) geprüft werden:

Maximale Wanddicke* 3 mm bis ≤ 12 mm
Minimales Volumen* ab 6 l
Minimaler Durchmesser ab 100 mm
Maximaler Messbereich ca. 500 mm
Totraum neben Sensor ca. 50 mm
Maximale Oberflächen­temperatur* 100° C
Geeignet für folgende Geometrien einfache, kontinuier­liche Geometrien, z. B. Platten, Zylinder, Rohre (rund oder quadratisch)
Geeignet für folgende Materialien alle elektrisch leitenden Werk­stoffe, z. B. Stahl, Aluminium, Kupfer, Messing, Nickel, Kobalt und Uran
Zulässig für Druckgeräte nach Druckbehälter­verordnung RL 97/23/EG 2014/68/EU
Ersatzprüf­verfahren, Grundlage BetrSichV BetrSichV, Anhang 2, Abschnitt 4, Pkt. 5.7

* Spezifizierungen auf Anfrage möglich

Das ID-E-Prüfverfahren

Basistechnologie: EMAT (Electromagnetic Acoustic Transducer)
Das in 2019 durch ein Patent geschützte ID-E-Verfahren erfüllt die Anforderungen des VdTÜV-Merkblattes 378, insbesondere die hundert­prozentige Erfassung des Prüfobjektes (Volumen­prüfverfahren) beim Ersatz wieder­kehrender innerer und Festigkeits­prüfungen.


FAQ zur Hochtechnologie ID-E vom TÜV Thüringen (Patentinhaber)

Häufig gestellte Fragen, Wissenswertes zur Hochtechnologie ID-E

  • ID steht für: Intelligent Diagnostic
  • E für die Basistechnologie: Electromagnetic Acoustic Transducer (EMAT)

  • Seit 2019, Patentinhaber ist der TÜV Thüringen e.V.

  • Nein

  • über den Vertrieb des TÜV Thüringen e.V.
  • wir sind Ihr Ansprechpartner – vom Angebot bis zur fertigen TÜV-Prüfung alles aus einer Hand.

  • Ja, alle Vertriebspartner des TÜV Thüringen sind vertraglich gebunden.

  • alle Reisekosten im Bundesgebiet, alle sonstigen Nebenkosten, Gerätekosten, Personalkosten

  • ID-E wurde ursprünglich für die zerstörungsfreie Prüfungen an nahtlosen Rohren entwickelt und
  • ID-E wurde unter dem Gesichtspunkt entwickelt, die Verfügbarkeit der Prüfobjekte für die Arbeitgeber im Zeitraum von Prüfungen entscheidend zu erhöhen

  • mindestens um ca. 80 % bezogen auf die technische Prüfung
  • bezogen auf alle bisherigen notwendigen Aufwendungen wie Planung der Stillstände, Ein- und Ausbau der Speicher, Verbringungen zur Prüfanlage um ca. 90 %
  • bezogen auf bekannte Ersatz­prüfverfahren wie die Schallimmissions­messung (SEP), um ca. 85 %

  • ja, ohne Ersatzprüfung anzuwenden, ca. 2 Stillstands­tage für den Betreiber
  • bei Anwendung ID-E im Ersatzprüfverfahren, ca. 1 Stunde dem Arbeitsschutz geschuldete Unter­brechungen (z. B. Roboter­anlagen in Produktions­straßen, Pressen)

  • Ja

  • eine rasante Nachfrage entwickelt sich derzeit bei hydro­pneumatischen Speichern (Blasen­speicher, Kolben­speicher) in Windkraft­anlagen; in Roboter­anlagen, in Schiffen, in Walzstraßen, in der Automobil­fertigung

  • Die Prüftechnologie bedarf z. B. bei den Blasenspeichern keiner Vorbereitungen durch den Betreiber: alles in Betrieb lassen, kein Ausbau, kein Montagen, keine Verbringungen z. B. aus dem Windrad, aus dem Schiff, aus der Fertigungs­straße.

  • faktisch mit keinen, da keine Eingriffe in die Betriebs­parameter der Prüfobjekte mehr erforderlich wird
  • lediglich aus Arbeitsschutz­gründen kann es notwendig werden, eine Anlage stillzusetzen, wenn die Speicher zur Prüfung im Betrieb nicht zugänglich sind (z. B. Roboter oder Fertigungs­straßen

  • Nein

  • ID-E spielt seine Vorteile unabhängig vom Betriebs­zustand aus. Im ausgebauten Zustand entfällt die aufwändige Druckprobe.

  • 15 Flaschen bzw. 30 Anlagenteil­prüfungen (innere und Festigkeits­prüfung in Ersatz)

  • einfache, kontinuierliche Geometrien, z. B. Platten, Zylinder, Rohre (rund oder quadratisch)
  • alle elektrisch leitenden Werkstoffe, z. B. Stahl, Aluminium, Kupfer, Messing, Nickel, Kobalt und Uran
  • Wanddicken von 3 mm bis ≤ 12 mm (hier sind nach oben Spezifizierungen möglich)
  • Flaschen ab 6 Liter Inhalt (hier sind nach unten Spezifizierungen möglich)
  • Flaschendurchmesser ab 100 mm
  • Oberflächentemperaturen bis 100°C sind möglich

  • Nein, das Prüfergebnis wird von der ZÜS zum Nachweis genutzt. Faktisch wird die Prüfung jedoch in direktem zeitlichen Zusammenhang durchgeführt.

  • Ja

  • Im Bereich der Verordnung über Sicherheit und Gesundheits­schutz bei der Verwendung von Arbeits­mitteln (Betriebs­sicherheits­verordnung -BetrSichV-)

  • Anlagenteile in Druckanlagen, speziell für überwachungs­bedürftige Anlagen­teile durch eine ZÜS

  • Anlagenteile in Anlagen können durch Ersatz­prüfungen geprüft werden, ohne dabei die Anlage oder deren Anlagen­teile außer Betrieb zu nehmen

  • Bei Prüfungen von Anlagenteilen können die Besichtigungen bei inneren Prüfungen durch andere Verfahren und die statische Druckproben bei Festigkeits­prüfungen ersetzt werden.

  • BetrSichV, Anhang 2, Abschnitt 4 Druckanlagen, Pkt. 5: wiederkehrende Prüfungen von Anlagen und Anlagenteilen

  • Äußere Prüfungen und Anlagenprüfungen

  • Leider nein, ein Prüfergebnis darf nicht auf andere Prüfobjekte übertragen werden.

  • Der Arbeitgeber erstellt für sich ein Prüfkonzept und lässt dieses durch eine ZÜS bestätigen.

  • Durch das in 09/2020 veröffentlichte Prüfkonzept des VdTÜV, Merkblatt 378 steht den Betreibern bundesweit ein einheitliches Prüfkonzept für Hydraulik­speicher in Druck­flüssigkeits­anlagen zur Verfügung.

  • Grundsätzlich der Arbeitgeber (Betreiber)

  • Ja

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