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Gesetzliche Regelungen

Gesetzliche Regelungen

Prüfpflichten des Anlagenbetreibers

Das neue „Überwachungs­bedürftige Anlagen­gesetz“ (ÜAnlG)" und das „Markt­überwachungs­gesetz“ (MÜG) regelt die Pflichten des Arbeitgebers (Anlagen­betreibers) zur Prüfung von prüf­pflichtigen Geräten und Anlagen. In den GBU (Gefährdungs­beurteilungen) werden die Prüfpläne und Fristen festgelegt.

Wir unterstützen Sie beratend bei der Gefährdungs­beurteilung und bei der Durch­führung der Prüfung Ihrer Hydraulik­anlagen.

ACHTUNG! Persönliche Verantwortlichkeit von Betriebs­leitern, Geschäfts­führern und Arbeit­gebern. Diese Regeln basieren auf dem Arbeits­schutz. Es handelt sich ausnahmslos um Pflichten des Arbeit­gebers (Anlagen­betreibers). Der Lieferant einer Anlage kann hier nur unterstützend handeln.

Nachfolgend haben wir Ihnen einige rechtliche Grundlagen zusammen­gestellt.
Aufgrund der sich ständig ändernden Gesetzeslage sind alle Angaben ohne Gewähr.

Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG

Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen (ÜAnlG)

Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV

Technische Regeln für Betriebssicherheit

Weitere Informationen


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